Was kann festgelegt werden?
Es ist empfehlenswert, die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten zu durchdenken. Das kann die Festlegung der Bestattungsart sein – sie kann aber auch im Voraus bis ins kleinste Detail geplant werden, natürlich abgekoppelt von der finanziellen Frage.
Eine Bestattungsvorsorge ist die dafür geeignete Form, da der Ablauf der Bestattung durch eine frühzeitige Regelung gesichert ist.
Sie sehen, es ist, wie auch in vielen anderen Bereichen des Lebens, eine große Erleichterung, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Hierzu sollte jedoch auch die finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrages gehören. Wir bieten Möglichkeiten des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung oder zur Einzahlung an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG um die für die Bestattung vorgesehenen Mittel vor dem Zugriff Dritter so gut wie irgend möglich zu schützen und das Geld zweckgebunden zu verwenden.
Es kommt vor, dass Personen, die einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, ihren Angehörigen mitteilen: “Es ist alles geregelt!“. Sie sollten definieren, ob nur die Bestattungsform etc. oder auch der finanzielle Aspekt geregelt wurde, und wenn ja – wie.
Diese Verfügungen nur in das erbrechtliche Testament zu schreiben, kann gefährlich sein, da die Testamentseröffnung in der Regel zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die komplette Bestattung bereits stattgefunden hat.
Auch wenn es verständlicherweise schwer fällt, sich zu Lebzeiten mit den Dingen der eigenen Bestattung auseinander zu setzen, steht fest: Je präziser die Wünsche und Vorstellungen definiert sind, desto weniger werden die Angehörigen im Trauerfall durch Unsicherheit in ihrem Entscheidungszwang seelisch belastet.
